Am Donnerstag (23. März 2023) überreichte die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Ina Scharrenbach Bürgermeister Dieter Spürck im Rathaus der Stadt Kerpen den offiziellen Förderbescheid des Landes NRW zum Wiederaufbau der Sportanlage an der Gymnicher Straße.

646 Tage nach der Flut ist damit endlich die Finanzierung des Wiederaufbaus unserer massiv flutgeschädigten Sportanlage gesichert. Während die Schäden am Clubheim in großen Teilen durch Versicherungsleistungen gedeckt werden können, bestand für den schwer beschädigten Tennenplatz bislang keine Finanzierungszusage. Denn dieser unterfällt keiner Versicherungsleistung. Mehrmals musste der Antrag angepasst und erneut vom Rat der Kolpingstadt Kerpen abgesegnet werden, ehe er zur erneuten Prüfung an die Bezirksregierung weitergeleitet werden konnte. Dieses langwierige bürokratische Verfahren konnte mit Übergabe des Förderbescheids nun endlich abgeschlossen worden. Zur offiziellen Übergabe des Förderbescheids lud die Kolpingstadt Kerpen den Vorstand der Spvg BBT ins Rathaus ein. Neben unseren Vorstandsvertretern Robert Romstedt und Philipp Berger nahmen auch die Ortsvorsteherin der Ortsteile Balkhausen-Brüggen-Türnich Irmgard Bremer (CDU) sowie die Landtagsabgeordneten Gregor Golland (CDU) und Thomas Okos (CDU) an der Übergabe teil.

Förderbescheid war Grundvoraussetzung für Errichtung des neuen Rasenplatzes

Die Stadtverwaltung signalisierte frühzeitig, dass eine Umsetzung des Naturrasenplatz-Projektes nur möglich sei, wenn die Förderung aus dem Förderprogramm Wiederaufbau NRW sichergestellt ist. Dieser Schritt ist nun erfolgt. Der Förderbetrag liegt bei insgesamt rund 1,3 Millionen Euro. Der größte Teil dieser Summe wird für den Wiederaufbau der Sportanlage an der Gymnicher Straße eingesetzt, da diese im Stadtgebiet die am schwersten getroffene städtische Einrichtung war, berichtete Bürgermeister Dieter Spürck an die Landesbauministerin Ina Scharrenbach. Neben dem Umbau des Tennenplatzes in eine Naturrasenfläche deckt der Förderbescheid auch Maßnahmen am Clubheim ab, die nicht mehr von Versicherungsleistungen gedeckt sind. Dazu zählt bspw. die Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen, um künftige Schadensereignisse zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Einer Durchführung der Wiederaufbaumaßnahmen steht dank der Finanzierungszusage des Landes nun (hoffentlich) nichts mehr im Weg.

Im Rahmen der Übergabe wurde unseren Vereinsvertretern die Möglichkeit eingeräumt, das Geschehen der letzten 646 Tage aus ihrer eigenen Sicht zu schildern. Wir hoffen, dass der angedachte Zeitplan (vollständiger Abschluss aller Arbeiten bis Frühjahr 2024) nun auch tatsächlich eingehalten werden kann.